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Pressemitteilung

Wozu beschließen die Stadträte?

BHKW anders als beschlossen: Rechnungsprüfung - Feststellungen! - Konsequenzen ?

Vorgeschichte:
Im Frühjahr 2008 ging das alte Klärgas-BHKW in der Kläranlage Berching während der Garantiezeit defekt;
es wurde nicht konsequent reklamiert, so dass wir Bürger auf dem Schaden sitzen blieben.
Jahre wurde viel Klärgas klimaschädlich abgefackelt ohne sich um einen Ersatz für die Verstromung zu kümmern

Anfang 2014 - im Rahmen des Energiekonzepts 2014 - erhielt der Berchinger Bürgermeister Eisenreich ein Angebot für ein neues BHKW;
dieses liess er in der Schublade verschwinden ohne es dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen,
denn es passte für ihn nicht in die Zeit des Kommunal-Wahlkampf-Konzepts.
Danach bei der Vorstellung der Energiekonzepts im Mai 2014 wurde die Anschaffung eines neuen Klärgas-BHKWs im Stadtrat sogleich beschlossen.

Wieder vergingen 2 weitere Jahre des Klärgas-Abfackelns ohne Fortschritte, bis der Stadtrat im Febr. 2016
ein  Blockheizkraftwerk mit 30kW Leistung, mit Synchrongenerator und Lastmanagement für die Kläranlage beschloss;
dies nach einem weiteren Gutachten und auf Vorschlag der Verwaltung.
In der gleichen Sitzung wurde der Planungsauftrag dazu mit neuen Faulturm und Gasspeicher vergeben
Dies geschah ohne Wettbewerb - das riecht nach Seilschaft,
insbesondere da 2 Jahre danach für Energiereferenten Josef Neumeyer noch nahezu keine Planungsleistung ersichtlich ist für den 100-taustende teueren Planungsauftrag.

Aktuell:
Alternative Vorschläge von Errichtern solcher Anlagen, die der Bürgermeister Anfang Dezember 17 erhalten hat, werden nicht weitergeleitet am die Stadträte.
Ist der Bürgermeister der Vormund der Stadträte, die nur ihm genehme Informationen erhalten dürfen?

Im Juli 2016 bat Energiereferent Josef Neumeyer das Bauamt, bei der Auftrags-Besprechung des BHKW mit dabei sein zu dürfen;
dem wurde von der Verwaltung ohne Begründung nicht entsprochen.

Im Dez. 2016 wurde nun ein BHKW installiert - jedoch nur mit 20kW Leistung ohne Lastmanagement.
Für die Zukunft - weitere Einleiter und Neubau eines hoffentlich effizienteren Faulturms mit Gasspeicher - ist das 20kW BHKW zu klein,
insbesondere für die Energiewende, da mehr Flexibilität in der Stromerzeugung sinnvoll ist und auch vom Gesetzgeber honoriert wird.

Leider ist es so: Während des Tages, wenn die 90kW Photovoltaik-Anlage im Klärwerk Strom liefert, wird der Strom aus dem BHKW ins öffentliche Netz eingepeißt,
und nachts reicht der Strom des BHKW nicht aus um den Bedarf der Kläranlage zu decken, so dass unnötigerweise viel Strom vom öffentlichem Netz bezogen wird.

Jedoch hatte der Stadtrat ein BHKW mit 30kW Leistung beschlossen - modulierend mit Lastmanagment;
dieses BHKW sollte vor allem dann laufen wenn von der PV-Anlage für die Kläranlage nicht genug Strom kommt.

Diese Missachtung der Verwaltung gegenüber dem Stadtratsbeschluss hat der Rechnungsprüfungsausschuss 2017 gerügt.
Und die Verwaltung wollte einfach über diese Rüge hinweggehen ohne jegliche Aufarbeitung.
 
Neumeyer hat sich dafür eingesetzt, dass das Landratsamt jetzt den Bürgermeister aufforderte,
dass die Angelegenheit im Stadtrat nochmal behandelt werden muss! - siehe unten

Wie werden die Stadtratskollegen diese Missachtung des Stadtratsbeschlusses zum Nachteil der Bürger beurteilen?
Insbesondere, da der Bürgermeister bereits nach dem Finanzdebakel bei der Sanierung des Berchinger Feuerwehrhauses mit verdoppelten Kosten auf 2,8Mio€ Besserung versprochen hat, die er nicht einhält.
Bürgermeister Eisenreich schwingt viele Sonntagsreden und betont oft die Gemeinsamkeit mit dem Stadträten zum Wohle der Bürger.
"Nicht Worte sondern Taten sind notwendig", so der Energiereferent.

Man würde sich freuen, wenn 2018 alle Stadträte bei den anstehenden Aufgaben konstruktuv einbezogen würden;
ein Gutes Neues Jahr 2018 und

- mit sonnigen Grüßen
:-) Josef Neumeyer

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
 Betreff:     AW: BHKW anders als Beschlossen: Rechnungsprüfung - Feststellungen! - Konsequenzen ?
 Datum:     Wed, 20 Dec 2017 09:15:34 +0000
 An:     'J.Neumeyer g' <josef.neumeyer@gmx.net>

 Sehr geehrter Herr Neumeyer,

 zu Ihrer Eingabe vom 29.10.2016 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
 Mit Beschluss vom 16.02.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Berching dem Einbau eines BHKW in der Kläranlage Berching auf Grundlage der am 29.07.2015 vorgestellten Variante 1 zugestimmt. Weiter wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung dem Einbau eines BHKW mit einer Gesamtsumme von 129.000 Euro zugestimmt (Kostendeckelung).
 
 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat hierzu festgestellt, dass die Vorgehensweise bei der Beschaffung und dem Einbau des o.g. BHKW nicht der beschlussmäßigen Vorgabe entsprochen hat. Es wurde auf der Basis eines Kostendeckelungsbeschlusses zwar aus sachlichen Gründen ein anderes Gerät eingebaut als ursprünglich vorgesehen, jedoch wurde es versäumt, dem Beschlussgremium Bauausschuss die endgültige Vergabe zur Beschlussfassung vorzulegen bzw. entsprechend über die Änderungen  bei der Vergabe zu berichten. Es wurde ein BHKW mit 30kW Synchrongenerator und Lastmanagement beschlossen, aber eingebaut ist ein 20kW – BHKW ohne Lastmanagement und ohne Synchrongenerator.

 Aufgrund der Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist aus unserer Sicht eine nochmalige Behandlung der Angelegenheit im Bau- und Umweltausschuss erforderlich.

 Wir werden die Stadt Berching entsprechend informieren.

 Mit freundlichen Grüßen

 ...
 LRA Neumarkt i.d.OPf.
 SG Kommunalangelegenheiten
 

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