Pressemitteilung
Brandstifter verunsichern Mallerstettener Bürger mit der Folge Stornierung genehmigter Windräder
Seit Mitte Januar, der Bekanntgabe von möglichen Stromtrassenkorridoren, ist unsere Gegend in Massenhysterie!
Hintergrund: Nach Fokushima wurde glücklicherweise wieder der Atomausstieg beschossen und es folgte konsequenterweise auch ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz.
Diese Hysterie treibt inzwischen seltsame Blüten.
In Mallerstetten können 2 genehmigte Windräder der Altmühl-Jura-Energiegenossenschaft AJE nicht mehr gebaut werden!
Durch die undifferenzierende öffentliche Brandstiftung bzgl. Stromtrasse und Windräder verweigern die Anlieger bereits das Gespräch mit der AJE über eine Vereinbarung der Zuwegung. Damit gibt es keine Chance ein notwendiges Übereinkommen abzuschließen.
Es tut weh zu sehen, dass die angeheizte Massenhysterie die 2 genehmigten Windräder vermutlich daran scheitern lässt nach viel ehrenamtlichen Engagement der Führung der heimischen Bürger-Energiegenossenschaft!
Für Josef Neumeyer, ÖDP-NM-Kreisvorsitzender, wissen die Brandstifter gar nicht was sie tun;
sie sollten mal 1kg hochradioaktiven Atommüll, der ihnen statistisch zusteht, den sie anderorts lagern und den sie implizit damit weiterproduzieren, unters Kopfkissen legen um mit Hilfe dessen Strahlung zur Erleuchtung zu kommen; und dies für tausende von Jahren.
Bei vielen reicht die Konsequenz des Denkens scheinbar nur soweit: Der Strom kommt ja aus der Steckdose, das Öl aus dem Zapfhahn und Gensoja aus dem Lagerhaus; die Autobahn und den Flughafen, das haben andere für uns.
Besonders ärgerlich ist, dass Berchinger Stadträte, die jetzt auch Brandstifter sind, ursprünglich ein Windvorranggebiet ausgewiesen haben, das v.a. den Projektierern zum Nutzen war ohne Vorteile für die heimische Bevölkerung zu sichern, wie es z.B. das sog. Flächenpachtmodell und das Zwiebelschalenprinzip vorsehen; praktiziert z.B. in Freudenberg bei Amberg oder Offenhausen bei Stöckelsberg.
Ein weiteres Ärgernis ist, dass die Berchinger Verwaltung die minimale umstrittene 0,25H Regelung für Abstandsflächen zum Vorteil der Projektierer und gegen den Interessen der Umlieger vertreten hat. Insbesondere, da ja z.B. auch der Eiswurf darüber hinaus geht.
So sind zwar viele Fehler gemacht worden, aber wir müssen daraus lernen, vor allem lernen zu differenzieren und abzuwägen; es ist leider Mode geworden, dass nur Argumente angeführt werden, die die eigene Zielsetzung unterstützen und andere Gesichtspunkte ignorieren.
So wäre eine 5H-Regelung als Abstand zu vertreten, was eine Winkel von 12° entspricht;
d.h. bei 200m Windradhöhe 1000m Abstand und bei 250m Windradhöhe 1250m Abstand; neben den Immissionsschutz.
Selbst diese Höhenregelung ist mancherorts z.B. in Winterzhofen, Ernersdorf und Oening unterschritten worden.
Wünschenswert wäre, wenn alle unmittelbar von Windrädern Betroffenen einen Nachteilsausgleich erhalten und sich an diesen beteiligen können;
so dass sie zu sich sagen können, wenn das Windrad dreht,
jetzt wird mein Strom erzeugt und der Rest kommt zu meinem finanziellen Gunsten der Allgemeinheit zu Gute.
Auf diese Weise würde die Einstellung zu Windrädern wohlwollend und positiv anstatt frustrierend;
und diese Möglichkeit bietet z.B. eine Bürger-Energiegenossenschaft.
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- mit sonnigen Grüßen
:-) Josef Neumeyer ------------------------------------------------
Echte Bürgerwindanlagen sind
mit Flächenpachtmodell und Zwiebelschalenprinzip
damit alle Betroffenen profitieren können:
insbes. Bürger der Ortschaften nach dem Zwiebelschalenprinzip und
Umlieger im Nahbereich mit dem Flächenpachtmodell
Beispiele sind: Offenhausen bei Stöckelsberg oder Freudenberg bei Amberg; oder Wilpoldsried im Allgäu
a) Flächenpachtmodell heißt: Wenn eine Fläche überplant wird -wie zwischen Winterzhofen u. Oening;
d.h. wenn die Gemeinde beginnt ein Vorranggebiet auszuweisen, dann wird ähnlich wie bei einem Baugebiet mit den Grundeigner gesprochen und es werden Konditionen vertraglich fixiert, unter welchen Bedingungen der Grundeigner eine WEA auf seinem Grund erlaubt bzw. wieviel er erhält, wenn auf dem Nachbargrund eine WEA entsteht.
Erst wenn dies geklärt ist, wird es zu einem Windvorranggebiet
b) Zwiebelschalenprinzip heißt, es können sich zuerst Bürger der umliegenden Orte beteiligen, dann ggf. der Gemeinde und dann der Nachbargemeinde usw.
So würde in den Ortschaften den 2 großen Sünden Habgier und Neid vorgebeugt und alle Grundeigner in diesem Gebiet, alle Bewohner der Ortschaften und die Gemeinde hätten was davon. Das geht aber nur, wenn die Gemeinde die Fäden in der Hand hält und die Projektierer die Leute nicht ausspielen könnten.
Leider wurde bei uns bis dato kein echtes Bürgerwindrad gebaut
Bei uns haben die abnickenden Stadträte scheinbar gar nicht gewusst, was sie da abnicken, weil sie der Verwaltung oft blind vertrauen!?
Und jetzt machen scheinbar u.a. diese Stadträte mit ihrer Polemik die Windräder der lokalen EG AJE in Mallerstetten kaputt, wo auch selbst die Städte Berching und Dietfurt Mitglieder sind.