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Pressemitteilung

Antrag auf Akteneinsicht u. Ergänzung der Geschäftsordnung

a) Bitte um Akteneinsicht für das Klärgas-BHKW-Angebot vom 18.Feb.2014. b) Antrag auf Ergänzung §3 unserer Geschäftsordung

Hallo Hr. Bürgermeister Eisenreich,

ein Gutes Neues Jahr!

a) Bitte um Akteneinsicht für das Klärgas-BHKW-Angebot vom 18.Feb.2014.

In §3 Abs 3 der Geschäftsordung der Stadt Berching haben die Referenten die Aufgabe die Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeiten bzgl. ihrem Aufgabengebiet. und lt. Abs 5 auf Verlangen Akteneinsicht zu erhalten. http://www.berching.eu/ortsrecht/

Dies habe ich in Zusammenhang mit dem Energiekonzept und den dazugehörigen Eruierungsdaten wiederholt beantragt.

Es wurden nur das Energiekonzept http://www.berching.eu/erneuerbare-energien und das "Datenerhebungsblatt Kommunen" mit den Zählerdaten der städt. Liegenschaften zur Verfügung gestellt. Weiter wurde behauptet, es gäbe keine weiteren Unterlagen.

Im Energiekonzept Pkt. 7.2 wurde das Detailprojekt Klärgas-BHKW bearbeitet und hier wurde bereits expliziet ein BHKW-Typ smartblock 22 vorgeschlagen.

Jetzt habe ich erfahren, dass es bereits vom 18.Feb.2014 ein konkretes Angebot für dieses BHKW an die Stadt gegeben hat!

Glücklicherweise gibt es immer wieder Menschen, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen.

(Wahlkampfzeit? Wahlkampf wichtiger als Arbeit?)

Wie ist es zu rechtfertigen, dass Sie dem Stadtrat und insbesondere später auch noch den Energiereferenten dies vorenthalten haben zum Nachteil der Gemeinde?

Hier wäre viel Energie (ca. 100.oookWh Strom pro Jahr) und mehr als 20T€ pro Jahr einzusparen gewesen nach ca. 3 Jahren Amortisation..

Das Energiekonzept nennt Wärmegestehungskosten für die Kläranlage von 0,7-1,1Ct/kWh!

(Dies ist ein 10tel von den spezifischen Wärmekosten, welche für Liegenschaften an das Heizwerk zu zahlen wären.)

b) Auf Grund dieser Erfahrungen und z.B. Klärwerksmitarbeiter können wegen Maulkorberlass Ihres Vorgängers Referenten keine Auskünfte geben, beantrage ich als Stadtratsmitglied, dass §3 unserer Geschäftsordung um folgenen Abs 6 ergänzt wird:

(6) Mitarbeiter der Gemeinde haben Stadtratsmitgliedern Auskunft zu erteilen, insbesondere den Referenten bzgl. deren Referenten-Aufgabengebiet.

Dies ist notwendig, da Sie in Ihrer Arbeit so träge sind und Ihre Aussagen oft irreführend; nur so ist bessere und konstruktivere Arbeit scheinbar möglich.

Ferner bitte ich höflich um die Beantwortung/Reaktion auf untenstehendes eMail vom 11-16.12.2014!

Besten Dank für Ihre Mühe im Voraus und mit sonnigen Grüßen J.Neumeyer

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